Neuregelung des Abtreibungsrechts

29.06.1995

Das Abtreibungsrecht wurde neu geregelt, das auf dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 1993 begründet lag. Es wurde entschieden, dass es eine Fristenregelung mit Beratungspflicht geben solle und Abtreibung grundsetzlich ein Verbrechen sei, aber innerhalb der ersten zwölf Wochen nicht unter Strafe gestellt wird.