Gesetz zur Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft

17.06.2001

Bundestag und Bundesrat stimmten dem Gesetz zur Errichtung einer Stiftung namens “Erinnerung, Verantwortung und Zukunft” zu. Somit wurden ehemalige KZ-Häftlinge und Zwangsarbeiter*innen entschädigt. 

Stiftung namens “Erinnerung, Verantwortung und Zukunft"

Während der NS-Zeit mussten viele Zwangs*arbeiterinnen in Deutschland arbeiten. Wie Begriff schon sagt, taten sie ihre Arbeit nicht freiwillig und es gab auch keine Entlohnung. Doch die deutsche Wirtschaft tat sich lange Zeit sehr schwer damit, diese Menschen für die Untaten und Verbrechen, die sie erleiden mussten, zu entschädigen. Hierfür wurde im Jahr 2000 eine Stiftung gegründet.  Diese sollte sich um die Auszahlungen der Entschädigungen kümmern. Diese Auszahlung wurde auf einen Betrag von 7500 € begrenzt. Oftmals nicht viel Geld für so viel erlittenes Leid.

Es ging in erster Linie um die Anerkennung des Unrechts

Doch den meisten ging es vor allem darum, dass dieses Leid überhaupt anerkannt wurde. Allerdings gab es auch viele Menschen, die von der Antragstellung ausgeschlossen waren, wie zum Beispiel auch Angehörige des sowjetischen Militärs, die als Kriegsgefangene ebenfalls als Zwangsarbeiter eingesetzt wurden. Ebenfalls kritisiert wurde das Zeitfenster, also der Zeitraum, in dem die Betroffenen ihren Antrag stellen konnten.