Abstimmung mit den Füßen

DDR-Bürger verlassen ihr Land

"Rübermachen"

Bis zur Abriegelung der innerdeutschen Grenze im Mai 1952 war es recht einfach, in den Westen zu gehen oder "rüberzumachen".

In den Jahren bis zum Mauerbau 1961 war dann nur noch der Grenzübertritt in Berlin möglich. Allein 1953 verließen mehr als 200.000 Menschen auf diesem Weg die DDR.

Ab August 1961 war dann auch diese Lücke dicht. Insgesamt verließen zwischen 1949 und 1961 knapp 1,6 Millionen Menschen ihr Land (andere Zahlen sprechen sogar von knapp 3 Millionen).
 

Ausreiseantrag

Wer legal ausreisen wollte, musste einen Ausreiseantrag stellen, offiziell einen "Antrag auf ständige Ausreise aus der DDR". Er konnte abgelehnt, aber auch genehmigt werden, mal nach Monaten, mal auch erst nach Jahren.

Vor allem ab 1977 stieg die Zahl der Ausreiseanträge stetig an und erreichte 1984 ihren Höhepunkt. So gab es 1977 8.400 Neuanträge, 1984 gab es 57.600 neue Anträge. 1985 sank die Zahl zunächst auf 27.300, um schon 1986 wieder auf 50.600 zu steigen. 1989 hatten bis zum 30. Juni schon 23.000 Menschen einen Ausreiseantrag gestellt.
 

Abstimmung mit den Füßen

Anders als von der politischen Führung erhofft, wurde die Zahl der Antragsteller nicht kleiner. Zwar nahm insgesamt fast ein Drittel der Antragsteller den Antrag wieder zurück, weil sie die darauf folgenden Schikanen nicht ertrugen, doch insgesamt verließen zwischen 1977 und 1989 rund 176.000 Menschen auf diesem Weg die DDR (inklusive Freikäufe). Unter ihnen war der Anteil junger Menschen besonders hoch. Sie alle "stimmten mit den Füßen" über ihr Land ab.