Raus aus der DDR - aber wie?

Keine Reisefreiheit in der DDR

In der DDR herrschte keine Reisefreiheit. Zwar durften DDR-Bürger Urlaub in einigen Ostblockländern machen (auf Antrag, ohne Pass und Visum nur in die Tschechoslowakei), hatten aber keine Möglichkeit in den Westen (ins "nichtsozialistische Ausland") zu reisen.

Erst als Rentner und manchmal auf Antrag, z. B. bei einem Todesfall in der Familie, wurde ihnen ein Aufenthalt in der Bundesrepublik gestattet. Außerdem gab es Reisekader. Das waren  z. B. Sportler, die nach gründlicher Prüfung zu Wettkämpfen auch in den Westen reisen durften.
 

Gründe für die gewünschte Ausreise aus der DDR

Warum wollten die Menschen fort aus der DDR? Die meisten hatten politische Gründe. Sie wollten nicht in einem Staat leben, der ihnen keine Freiheit ließ.

Sie wollten ihre Meinung äußern dürfen und dahin reisen, wohin sie wollten. Sie wollten nicht beobachtet und bespitzelt werden.

Manchmal war auch der Wunsch nach besseren Lebensverhältnissen der Grund, in den Westen ziehen zu wollen.
 

Ausreiseantrag aus der DDR

Die einzige Möglichkeit, die DDR auf rechtlichem Weg zu verlassen, war die, einen Ausreiseantrag zu stellen. Das aber zog erhebliche Nachteile nach sich, etwa Schikanen bei der Arbeit oder sogar Haft. Zudem konnte es jahrelang bis zur Genehmigung dauern. Oder der Ausreiseantrag wurde sowieso ganz abgelehnt.

Offiziell hieß so ein Ausreiseantrag Antrag zur ständigen Ausreise aus der DDR. Es war ein Antrag, dauerhaft  nicht mehr in der DDR leben zu wollen, also ein Antrag zur Auswanderung.

Gestellt wurde der Antrag an den Kreis oder Stadtbezirk. Jedoch erfolge dann kein Verwaltungsverfahren, das über den Antrag entschied. Stattdessen wurde die Stasi benachrichtigt. Eine schriftliche Genehmigung oder Ablehnung erhielten die Antragsteller nie. Bescheide wurden nur mündlich und ohne Angaben von Gründen erteilt.

Vor allem ab 1977 stieg die Zahl der Ausreiseanträge stetig an und erreichte 1984 ihren Höhepunkt. So gab es 1977 8.400 Neuanträge, 1984 gab es 57.600 neue Anträge. 1985 sank die Zahl zunächst auf 27.300, um schon 1986 wieder auf 50.600 zu steigen. 1989 hatten bis zum 30. Juni schon 23.000 Menschen einen Ausreiseantrag gestellt.
 

Flucht

Weil es so schwer war, einen Ausreiseantrag zu stellen, sahen viele Menschen nur die Möglichkeit der Flucht. In der Sprache der DDR galten sie als Republikflüchtlinge. Es gibt viele Geschichten von geglückter Flucht - wie auch von misslungener Flucht. An der Berliner Mauer und an der innerdeutschen Grenze verloren mehrere hundert Menschen ihr Leben bei dem Versuch, sie zu überwinden.

Wer bei der Vorbereitung oder bei der Flucht selbst erwischt wurde, kam als politischer Gefangener in Haft. Dort wurden Foltermethoden angewandt, um Gefangene in die Knie zu zwingen.
 

Freikauf

Die einzige Hoffnung, die dort blieb, war, freigekauft zu werden. Denn die DDR benötigte Devisen (Westgeld), um ihre Wirtschaft am Laufen zu halten. Und sie war am Ende froh, wenn die missliebigen Personen das Land verließen, weil das schließlich den Widerstand im eigenen Land schwächte.

Manchmal nutzte die DDR aber auch einen solchen Freikauf noch, um Druck zu machen, z. B. indem Kinder nicht gleich mit den Eltern ausreisen durften. Die Eltern mussten dann entscheiden, ob sie dem Stasi-Beamten glaubten, dass ihre Kinder später ebenfalls ausreisen durften oder ob sie blieben.