Getrennt!

Familien: getrennt durch Mauer und Grenze

Die Grenze mitten durchs Land trennte auch Familien. Viele hatten auf der anderen Seite der Grenze Verwandte: Geschwister, Eltern, Tanten, Onkel, Großeltern, manchmal auch Kinder oder den Ehepartner.

DDR-Bürger konnten ihr Land normalerweise nicht verlassen. Nur als Rentner durfte man auch offiziell zu einem Besuch in die BRD reisen, und zwar für vier Wochen im Jahr. Ansonsten gab es kaum eine Möglichkeit. Also mussten die Verwandten aus dem Westen in die DDR reisen, wenn man sich wiedersehen wollte.
 

Einreise auf Einladung

Für einen solchen Verwandtenbesuch in der DDR benötigte man eine Einladung. Der Gastgeber musste einen "Berechtigungsschein" beantragen und dann in die BRD schicken. Der Einreisende musst ein Formular ausfüllen, in das er alle mitgeführten Gegenstände inklusive möglicher Geschenke auflistete.

Das Visum zur Einreise wurde dann gegen Vorlage des Reisepasses und des Berechtigungsscheines an der Grenze erteilt. Die Genehmigungen galten in den ersten Jahren nur für den Wohnort des Einladenden, später für die gesamte DDR, sodass es dann auch möglich war, herumzureisen.
 

Sonderregelungen für West-Berliner

In Berlin hatte die Mauer besonders viele Familien auseinandergerissen. Für West-Berliner galten besondere Vorschriften. Ihr bundesdeutscher Reisepass wurde von der DDR nicht anerkannt. Im gesamten Ostblock konnten West-Berliner nur mit dem "behelfsmäßigen Berliner Personalausweis" reisen.

Passierscheinabkommen (1964-1966)

Mehrere Passierscheinabkommen hatten ab 1963 erstmals wieder den Besuch in Ost-Berlin ermöglicht. Das erste Abkommen galt nur für den Jahreswechsel, das zweite von 1964 ermöglichte immerhin vier Zeiträume für den Verwandtenbesuch. Zum Jahreswechsel 1965/66 und zu Ostern und Pfingsten 1966 gab es noch einmal die Möglichkeit eines Besuchs. Danach war bis 1972 kein Treffen mehr möglich.

Berechtigungsschein zum Empfang eines Visums der DDR (1972-1989)

Ab 1972 benötigten West-Berliner den "Berechtigungsschein zum Empfang eines Visums der DDR." Mit diesem Schein, der in fünf "Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten" ausgestellt wurde, konnte man an der Grenze dann direkt ein Visum erhalten. Es galt immer nur für einen Tag, bis 24 Uhr musste man wieder am gleichen Grenzübergang ausreisen.

Auch der Grund für die Reise musste angegeben werden: Verwandten- oder Bekanntenbesuch oder "aus touristischen Gründen". Wer mehrere Tage bleiben wollte, benötigte wie die Bundesbürger eine Einladung aus der DDR.
 

Kleiner Grenzverkehr

1972 wurde ein Verkehrsabkommen zwischen der Bundesrepublik und der DDR geschlossen. Bundesbürger, die in einem festgelegten Gebiet nah der Grenze wohnten, konnten nun im "Kleinen Grenzverkehr" in das grenznahe Gebiet der DDR reisen, und zwar maximal an 30 Tagen im Jahr. Mit dem zuvor beantragten Berechtigungsschein und dem Reisepass wurde das Einreisevisum dann direkt an der Grenze erteilt.