Rentner und Reisekader

Wer konnte in den Westen reisen?

Die Möglichkeit, legal in den Westen zu reisen, erhielten zum einen Rentner mit 65 Jahren und zum anderen die sogenannten Reisekader.
 

Als Rentner in die BRD

Ab 1964 galt die Besuchsregelung für Rentner. Für vier Wochen im Jahr durften sie in die Bundesrepublik reisen. Blieb ein Rentner dann doch in der Bundesrepublik, erhielt er dort eine Rente, denn der Anspruch darauf galt im Sinne des Grundgesetzes für alle Deutsche und somit auch für DDR-Bürger. Der DDR war das letztendlich gar nicht so unrecht, denn so sparte sie die Rentenzahlung und verringerte ihre eigene wirtschaftliche Belastung.
 

Was ist ein Reisekader?

Außerdem gab es sogenannte Reisekader. Das waren Personen, die als "zuverlässig" im politisch-ideologischen Sinne der DDR angesehen wurden und bei denen man davon ausging, dass sie auf jeden Fall in die DDR zurückkehren würden. Sie durften auch möglichst keine Verwandtschaft in der Bundesrepublik haben. Kader bedeutet Führungskraft. Ein Reisekader war also eine Führungskraft, die reisen durfte.

Die Erlaubnis, in den Westen reisen zu dürfen, gehörte zu den höchsten Privilegien (Vorrechten) in der DDR. Die Stasi erhielt auf diesem Weg zudem viele Informationen aus dem Westen und hatte ihrerseits also auch Vorteile durch die Reisekader.

Zu den Reisekadern gehörten Personen aus dem Staats- und Parteiapparat, aber auch Sportler, die zu internationalen Wettkämpfen fahren durften. Es gab Wissenschaftler, die zu Fachkongressen ausreisen durften und ausgewählte Facharbeiter, die im Westen z. B. als Ingenieur arbeiteten. Sie alle erhielten einen DDR-Reisepass.

Auch unter den Reisekadern gab es dennoch immer wieder Menschen, die die Gelegenheit nutzten und im Westen blieben. Zu ihnen gehörte z. B. der Fußballspieler Lutz Eigendorf, der sich 1979 in die Bundesrepublik absetzte.