1933
Notverordnung zum Schutz von Volk und Staat
- Die Reichstagsbrandverordnung vom 28. Februar 1933
Die Reichstagsbrandverordnung richtete sich vor allem gegen die Kommunistische Partei
Bereits einen Tag nach dem Reichstagsbrand legte Hitler Hindenburg einen Gesetzesentwurf vor, der die KPD und andere Oppositionsparteien vernichten sollte. Die Führer der Kommunistischen Partei wurden verhaftet, manche getötet oder in Konzentrationslager geschickt, darunter Ernst Thälmann.
Viele Historiker gehen davon aus, dass diese Pläne quasi schon "in der Schublade" der Nationalsozialisten lagen und nur noch einen Anlass, wie eben den Reichstagsbrand, benötigt wurde. Die so genannte Notverordnung, durch die die Weimarer Grundrechte aufgehoben wurden, war bis 1945 gültig.
In der Folge kam es zu weiteren Verhaftungen von Oppositionspolitikern. Die Presse- und Meinungsfreiheit wurde weiter eingeschränkt.