Nürnberger Gesetze

Hitler verkündete auf dem Reichsparteitag in Nürnberg im Jahr 1935 die so genannten "Nürnberger Gesetze". Dieser Reichsparteitag nannte sich auch "Reichsparteitag der Freiheit".

Auf dem Reichsparteitag der NSDAP in Nürnberg wurden im Jahr 1935 die so genannten "Nürnberger Gesetze" erlassen. Der Reichstag hatte diese Gesetze, die auch als "Nürnberger Rassegesetze" bezeichnet wurden, ohne Gegenstimmen angenommen. Diese Gesetze umfassten das Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre (auch "Blutschutzgesetz" genannt) und das Reichsbürgergesetz.

Diese neuen Gesetze schlossen die Juden aus

Das Reichbürgergesetz teilte die deutsche Bevölkerung in Reichsbürger, in "Angehörige deutschen oder artverwandten Blutes" und "Angehörige rassefremden Volkstums". Mit diesem Gesetz sollten die Juden vom politischen und gesellschaftlichenen Leben in Deutschland komplett ausgeschlossen werden. Antisemitismus und Judenverfolgung wurden hiermit auf eine rechtliche Grundlage gestellt. Die Juden wurden zu Bürgern "zweiter Klasse".