Rentner dürfen in die BRD reisen

09.09.1964

Als Rentner in die BRD - aber nur mit Verwandtschaft im Westen

Einmal im Jahr durften Rentner ab 1964 in die BRD reisen - wenn sie eine Besuchserlaubnis erhalten.
 

Reisefreiheit für Rentner

Am 9. September 1964 beschloss der Ministerrat der DDR, Rentner in Zukunft einmal im Jahr für höchstens vier Wochen in die Bundesrepublik und nach West-Berlin reisen zu lassen, um dort ihre Verwandten zu besuchen. Die Regelung galt für Frauen ab dem 60. und für Männer ab dem 65. Lebensjahr.

Erstmals war es am 2. November soweit. Die Grenze öffnete sich für Rentner. Natürlich musste dafür ein Besuchsantrag gestellt werden. Viele Rentner machten sehr bald von der neuen Regelung Gebrauch. Allein nach West-Berlin kamen bis Jahresende 1964 242.000 Besucher aus der DDR.
 

Warum öffnete die DDR die Grenze für Rentner?

Warum die Politiker der DDR den Rentnern den Westbesuch nun erlaubten, weiß man nicht. Sie gingen aber wohl davon aus, dass die Rentner auch wieder zurückkehren würden. Denn schließlich hatten sie ihre Freunde und meistens auch Kinder oder Enkel in der DDR.

Es gab auch die Vermutung, dass die DDR ihre Rentner absichtlich in den Westen schickte, in der Hoffnung, dass diese dort blieben. So könnte sich die DDR die Zahlung der Renten sparen.

Außerdem war die Rente eh sehr niedrig - absichtlich, um die älteren Leute wegzutreiben? Dafür gibt es jedoch keinerlei Beweise.

Eine Rentenreform wie in der Bundesrepublik, durch die die Rentenzahlungen an die Löhne angepasst wurden, gab es in der DDR allerdings auch nicht.

Um die Formulierung in dem Abkommen stritt man einige Zeit mit der Bundesrepublik. Die DDR erhoffte sich wohl, dass sich darin ihre Eigenständigkeit als Staat widerspiegeln sollte. Am Ende war es eine von vielen Lockerungen, die im Laufe der Zeit kamen.
 

Zu Freunden? Erst ab 1984

Wer keine Verwandten im Westen hatte, konnte auch als Rentner keinen Besuchsantrag stellen. Erst im August 1984 wurde erlaubt, auch Freunde oder Bekannte im Westen zu besuchen.