12.6.1964
Vertrag über Freundschaft, gegenseitigen Beistand und Zusammenarbeit
- Nikita Chruschtschow und Walter Ulbricht unterzeichneten den Vertrag für die Sowjetunion und die DDR. Hier sind sie auf dem VI.Parteitag der SED 1963 zu sehen.
Bilaterale Verträge der Ostblockstaaten
Alle Ostblockstaaten schlossen zwischen 1964 und 1972 miteinander Verträge, in denen sie sich gegenseitige Hilfeleistung zusicherten. Diese Verträge wurden immer zwischen zwei Seiten geschlossen, darum nennt man sie "bilateral" (bi = zwei, lateral = Seite). Eine erste Generation solcher Verträge war schon nach 1943 geschlossen wurden, nun wurden insgesamt 20 neue Bündnisverträge unterzeichnet.
Der Vertrag zwischen der DDR und der Sowjetunion
Der erste dieser Verträge war der zwischen der Sowjetunion und der DDR. Er wurde schon am 12. Juni 1964 geschlossen. Nikita Chruschtschow und Walter Ulbricht unterzeichneten den "Vertrag über Freundschaft, gegenseitigen Beistand und Zusammenarbeit" in Moskau.
Die Drei-Staaten-Theorie
Der Vertrag war auf 20 Jahre befristet. In ihm wird von zwei souveränen deutschen Staaten ausgegangen, West-Berlin wurde als eigene politische Einheit betrachtet. Diese "Drei-Staaten-Theorie" vertrat die Sowjetunion bereits seit 1958. Die alliierten Westmächte (USA, Frankreich, Großbritannien) und die Bundesrepublik lehnten sie jedoch ab.