Vertrauensfrage von Helmut Kohl

17.12.1982

Neuwahlen für die gescheiterte Vertrauensfrage

Um sich auch von den Wählern bestätigen zu lassen, strebte Helmut Kohl Neuwahlen an. Er stellt die Vertrauensfrage im Bundestag.

Helmut Kohl war durch das Konstruktive Misstrauensvotum am 1. Oktober 1982 zum Bundeskanzler gewählt worden - mit den Stimmen von CDU/CSU und denen der FDP.

Die FDP war aber 1980 in den Wahlkampf gegangen mit dem Versprechen einer Koalition mit der SPD. Außerdem war Kohls Kanzlerschaft nicht durch Wahlen legitimiert. Darum stellte Kohl am 13. Dezember 1982 im Bundestag die Vertrauensfrage.
 

Absichtlich das Vertrauen entzogen

In der Abstimmung am 17. Dezember 1982 enthielten sich nach Vereinbarung die meisten der Abgeordneten der Stimme, um so absichtlich nicht das Vertrauen auszusprechen. Nur acht Abgeordnete stimmten mit Ja, 218 mit Nein und 248 enthielten sich.

So wurde es möglich, dem Bundespräsidenten die Auflösung des Bundestags vorzuschlagen. Dieses Vorgehen war aufgrund der Absprache umstritten.
 

Auflösung des Bundestages

Nach längerem Zögern entschied sich Bundespräsident Karl Carstens dann tatsächlich für die Auflösung des Bundestages. Vorgezogene Neuwahlen wurden für den 6. März 1983 beschlossen.

Einige Abgeordnete klagten gegen dieses Vorgehen, weil sie es für nicht verfassungsgemäß hielten.

Das Bundesverfassungsgericht entschied jedoch, dass die durch das bewusste Herbeiführen einer Niederlage bei der Abstimmung über die Vertrauensfrage zu billigen sei. Allerdings sei die Vertrauensfrage an sich nur in einer "echten Krise" zulässig.
 

Was ist die Vertrauensfrage?

Die Vertrauensfrage stellt die Regierung dem Parlament, also der Volksvertretung. Sie will damit feststellen, ob das Parlament grundsätzlich noch hinter ihr steht. Wird das Vertrauen in der Abstimmung nicht ausgesprochen, tritt die Regierung üblicherweise zurück und es gibt Neuwahlen.