Kitas und frühkindliche Bildung

Kinderbetreuung nach der Wende

Die Kinderbetreuung in Krippen und Kindertagesstätten unterschied sich vor der „Wende“ im Jahr 1989 in der DDR und der BRD stark. 
Wenn du mehr über die Kitas in der DDR erfahren willst, klicke hier.

Im September 1990 glich die Bundesregierung mit der „Verordnung über Tageseinrichtungen für Kinder“ die rechtlichen Vorschriften für die außerhäusliche Betreuung von Kindern bundesweit an. Diese Verordnung sorgte auch dafür, dass die öffentliche Betreuung von Kindern im Vorschulalter seitdem gesetzlich zur Kinder- und Jugendhilfe* zählt. In der DDR gehörte sie in den Bereich der Bildung. Auch wenn die Zuordnung etwas anderes vermuten lässt: Kindertagesstätten werden für die Bildung der Kinder immer wichtiger.  Die Kitas betreuen und erziehen nicht nur die Kinder. Sie übernehmen auch wichtige Aufgaben, die früher von den Familien übernommen wurden. Dazu gehören zum Beispiel die Sprachförderung, die Vermittlung erster Mathe-Fähigkeiten oder der Umgang mit digitalen Medien. Nicht zu vergessen: Viele Kinder lernen erst in den Kindertagesstätten auf’s Töpfchen zu gehen!

Kinder haben ein Recht auf Betreuung

Im Jahr 1996 verabschiedete die Bundesregierung das Gesetz, dass alle Kinder ab dem Alter von drei Jahren einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz außer Haus haben. Dieser kann von einer Kindertagesstätte, aber auch von einer Tagespflegeperson bereitgestellt werden. Das kann zum Beispiel eine Tagesmutter sein oder auch ein Tagesvater. 2013 wurde dann der Anspruch noch einmal ausgeweitet: Seitdem haben alle Kinder in Deutschland ab dem ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf Betreuung in einer Kinderkrippe.  Was heißt das? Kinder ab einem Jahr müssen einen Platz in einer Krippe bekommen, das regelt ein Gesetz. Auch die Anzahl der Kinder, die eine Fachkraft maximal betreuen kann, ist gesetzlich festgelegt. Dieser sogenannte Fachkräfteschlüssel, also wie viele Erzieher*innen die Kinder betreuen, unterscheidet sich jedoch von Bundesland zu Bundesland. Auch die garantierten Betreuungsstunden pro Tag sind von Bundesland zu Bundesland verschieden.

Geschlechteridentitäten

Vielleicht ist dir schon aufgefallen, dass wir in der Überschrift „männliche Fachkräfte“ schreiben. Männlich und weiblich sind nicht die einzigen Geschlechter, die es gibt. Es gibt viele verschiedene Identitäten und Bezeichnungen. Wenn du mehr darüber erfahren möchtest, kannst du hier (Verlinkung auf die zukünftigen Artikel im Bereich Gesellschaft) klicken.

Mehr männliche Fachkräfte in Kitas

Im Jahr 2020 lag der Anteil von Männern in KiTas bei 7,1%. 7 von 100 Erzieher*innen waren also männlich. 2010 waren es noch 3,6%. Warum ergreifen so wenige Männer diesen Beruf? Machen sie es schlechter oder wissen sie vielleicht gar nicht, wie mit Kindern umzugehen ist? Sicher nicht.
Diese geringe Zahl ist auf eine traditionelle Geschlechterordnung zurückzuführen. Manche Berufe werden immer noch als „typisch weiblich“ oder „typisch männlich“ angesehen. So genannte „Frauenberufe“ werden schlechter bezahlt und erhalten oft weniger Anerkennung. So ist das im Bereich Erziehung und Bildung. Das führt dazu, dass männliche Personen seltener als Erzieher*in arbeiten. Dazu kommt, dass sich Männer erst seit den 1970er Jahren zum Erzieher* ausbilden lassen können. 
Viele Kindertagesstätten suchen aber gezielt männliche Fachkräfte und erleben sie als große Bereicherung. Dank bundesweiter Initiativen, wie zum Beispiel „MEHR Männer in Kitas“ oder „Zukunftsberuf Erzieher“ arbeiten heute mehr Männer in diesem Beruf. Für Kinder ist es wichtig, dass Männer und Frauen sie betreuen.

2019 kommt das „Gute-KiTa-Gesetz“ – was ist denn das nun?

Zu Beginn des Jahres 2019 ist das Gute-KiTa-Gesetz in Kraft getreten. Damit möchte der Staat die Qualität der Kindertagesbetreuung verbessern. Eltern sollen darüber hinaus weniger Beiträge für den Kindergarten zahlen. Kinderbetreuung ist in Deutschland nämlich nicht kostenlos. Deshalb zahlt die Bundesregierung bis zum Jahr 2022 5,5 Milliarden Euro, um die Lage in den Kitas zu verbessern.
Die Bundesländer können diese aus zehn verschiedenen Bereichen auswählen und umsetzen. Dafür haben die Bundesländer Verträge mit der Bundesregierung geschlossen. In diesen steht, wofür das Geld ausgegeben werden soll. Beispielsweise steht Geld für einen guten Betreuungsschlüssel zur Verfügung. Das bedeutet, mehr Fachkräfte können eingestellt werden und sich damit stärker um die Kinder und ihre Familien kümmern. Aber auch die Ausbildung von Fachkräften und Kitaleitungen wird unterstützt. Das sind Maßnahmen, die die Kita an einen sich verändernden Familienalltag anpassen, zum Beispiel durch längere Öffnungszeiten. Das ist auch gut so, da mittlerweile viele Eltern arbeiten und ihre Kinder in dieser Zeit betreut und gefördert werden.