Staatsrat der DDR

12.09.1960

Staatsoberhaupt der DDR

Am 7. September 1960 verstarb Wilhelm Pieck, der Präsident der DDR. Nach seinem Tod wurde dieses Amt abgeschafft.

An Stelle des Präsidenten trat der Staatsrat der DDR. Dieser bestand aus mehr als 20 Personen, nämlich einem Staatsratsvorsitzenden, seinen Stellvertretern, 16 weiteren Mitgliedern und einem Sekretär. Mit dieser Änderung wurde der Staatsaufbau weiter dem der Sowjetunion angeglichen. Der Staatsrat war das Staatsoberhaupt der DDR. Das Besondere ist, dass dieses eben aus so vielen Personen bestand. Man nennt das auch ein kollektives Staatsoberhaupt.
 

Vorsitzender des Staatsrats: Walter Ulbricht

Zum ersten Staatsratsvorsitzenden wurde Walter Ulbricht gewählt. Ulbricht war schon seit 1950 Generalsekretär des ZK der SED. Damit war die Macht konzentriert in den Händen eines Mannes: Er besetzte die höchsten Ämter in Partei und Staat. Zwar war offiziell der gesamte Staatsrat das Staatsoberhaupt der DDR, doch eigentlich wurde Ulbricht als dieser angesehen. Er hatte das Amt des Staatsratsvorsitzenden von 1960 bis 1973 inne.