Unterzeichnung des Atomwaffensperrvertrages

28.11.1969

Deutschland unterzeichnet den Atomwaffensperrvertrag

Am 1. Juli 1968 hatten die USA, Großbritannien und die Sowjetunion den Atomwaffensperrvertrag unterzeichnet. Die Bundesrepublik Deutschland folgte am 28. November 1969. Am 5. März 1970 trat er in Kraft. Bis dahin hatten 147 Länder den Vertrag unterschrieben, bis heute sind es 191 Länder.

Der Vertrag wird auch als Nichtverbreitungsvertrag (NVV) bezeichnet. Die Länder verpflichten sich, auf atomare Rüstung zu verzichten. Es besteht aber das Recht auf die friedliche Nutzung der Kernenergie. Länder, die schon Atomwaffen besitzen, verpflichten sich zur Abrüstung. Die schwierige Überprüfung der Einhaltung des Vertrages wird bis heute immer wieder kritisiert.

Als Atommächte gelten die USA, Russland, Großbritannien, Frankreich und die Volksrepublik China, ferner Indien, Pakistan, Israel und Nordkorea. Diese Länder verfügen über Kernwaffen. Die fünf erstgenannten Länder hatten diese Waffen bis zur Unterzeichnung 1968 auch selbst getestet. Die vier letztgenannten Länder verfügen über Kernwaffen, sind dem Atomwaffensperrvertrag aber nicht beigetreten.