Oberstes Gericht

Oberstes Gericht der DDR

Das Oberste Gericht war in der DDR das höchste Gericht für Straf- und Zivilprozesse. Die Richter des Obersten Gerichts wurden von der Volkskammer gewählt.
 

Die Senate

Das Oberste Gericht bestand aus mehreren Straf- und Zivilsenaten. Zu jedem Senat gehörten ein Oberrichter und zwei weitere Richter.

Außerdem gab es den Großen Senat, der über grundsätzliche Entscheidungen zu befinden hatte und sich aus den Oberrichtern entweder der Strafsenate oder der Zivilsenate zusammensetzte.
 

Der 1. Strafsenat

Vor allem in den ersten Jahren der DDR wurden eine Reihe von politischen Prozessen vor dem 1. Strafsenat verhandelt. Zwischen 1950 und 1972 wurden viele Todesurteile verhängt (17 von 200 Verurteilten).
 

Unterschiede zur Bundesrepublik

Die Entsprechung zum Obersten Gericht wäre in der Bundesrepublik der Bundesgerichtshof. Jedoch war die gesamte DDR-Justiz dem Willen der SED untergeordnet, also nicht unabhängig. Die Vorgaben der Partei waren maßgebend. Die überwiegende Mehrheit der Richter war selbst Mitglied in der SED.

In der Bundesrepublik gibt es zudem vier weitere oberste Gerichte. Neben dem Bundesarbeitsgericht, dem Bundesfinanzhof und dem Bundessozialgericht ist das das Bundesverfassungsgericht. Es hat darüber zu urteilen, ob ein Gesetz mit der Verfassung vereinbar ist. Ein solches Gericht gab es in der DDR nicht.