Volkskammer

Was war die Volkskammer der DDR?

Die Volkskammer war das Parlament der DDR, also die Volksvertretung, und damit formell das oberste Organ des Staates. Die eigentliche Macht lag jedoch in Händen der SED. Ihr Führungsanspruch wurde 1968 sogar in der Verfassung verankert.
 

Wahlen zur Volkskammer

Insgesamt fanden in der DDR zehn Volkskammerwahlen statt: die erste 1950, die letzte - nach Grenzöffnung - 1990. Diese letzte Wahl war die einzige, die demokratischen Grundsätzen entsprach.

Bei allen vorherigen Wahlen stand die Zusammensetzung der Volkskammer nämlich schon jeweils vor den Wahlen fest. Es war nicht vorgesehen, auf dem Wahlzettel ein Kreuz zu machen - man musste ihn nur falten. Wollte man einen bestimmten Kandidaten ablehnen, konnte man das kenntlich machen.
 

Sitzverteilung in der Volkskammer

In der Volkskammer gab es 500 Sitze (vor 1963: 400 Sitze). Sie verteilten sich auf fünf Parteien und mehrere Massenorganisationen, die ebenfalls Sitze in der Volkskammer hatten. Alle gemeinsam bildeten die "Nationale Front".

Die meisten Sitze bei den Parteien waren der SED (Sozialistische Einheitspartei Deutschlands) vorbehalten. Sie erhielt 127 Sitze. Jeweils 52 Sitze erhielten die übrigen Parteien: CDU, LDPD, DBD und NDPD.

Unter den Massenorganisationen erhielt der FDGB mehr als 60 Sitze. Die übrigen Sitze gingen an die Freie Deutsche Jugend (FDJ), den Demokratischen Frauenbund Deutschlands (DFD) und den Kulturbund der DDR (KB). In einzelnen Wahlperioden erhielten 1950 bis 1963 und ab 1986 auch die Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB) und 1950 bis 1954 die Vereinigung der Verfolgten des Nazi-Regimes (VNN) Sitze in der Volkskammer.

Durch die schon feststehende Sitzverteilung repräsentierten die Mitglieder der Volkskammer somit nicht den Willen des Volkes. Es gab keine Opposition. Die Mehrheit der SED war schon dadurch gesichert, dass die Mitglieder der Massenorganisationen fast immer auch Mitglieder der SED waren.
 

Legislaturperiode

Die Legislaturperiode (Wahlperiode), also die Zeit zwischen den Wahlen, betrug bis 1976 vier Jahre, dann mit Änderung des Wahlgesetzes fünf Jahre. Die Volkskammer tagte entsprechend ihrer Position nur zwei bis vier Mal im Jahr. Die Sitzungen fanden bis 1976 im Langenbeck-Virchow-Haus statt, dann im Sitzungssaal des fertig gestellten Palasts der Republik.