1. Volkskammerwahl
15.10.1950
Volkskammerwahlen
Die Volkskammer war das Parlament (die Volksvertretung) der DDR. Mit der Gründung der DDR war zunächst eine provisorische (vorläufige) Volkskammer gebildet worden, und zwar von den Mitgliedern des Volksrats. Der wiederum war gebildet worden, um nach dem Krieg überhaupt regieren zu können. Nun musste die Volkskammer aber noch durch Wahlen ihre Berechtigung durch das Volk erhalten.
Am 15. Oktober 1950 fanden die ersten Volkskammerwahlen statt. Außerdem wurden an diesem Tag auch die Vertretungen der Landtage, Kreistage und Gemeindevertretungen gewählt. Es gab also Wahlen auf allen politischen Ebenen.
Die Volkskammerwahlen in der DDR
Die Wahl war wie alle folgenden keine Wahl nach demokratischen Gesichtspunkten. Gewählt werden konnten nur Parteien der Nationalen Front. Diese waren also vor-ausgewählt. Man spricht dabei auch von einer Einheitsliste. Man wählte nicht einzelne Abgeordnete, sondern sagte nur "Ja" oder "Nein" zur Einheitsliste.
Neben der herrschenden kommunistischen Partei (in der DDR die SED) standen auf der Einheitsliste noch die sogenannten Blockparteien. Sie bildeten einen "Block" mit der SED. Es gab darum im DDR-Parlament auch keine Opposition (Gruppe Andersdenkender gegenüber der Regierung).
Schon vor der Wahl stand fest, welche Partei wie viele Sitze in der Volkskammer bekommen würde: 25 Prozent für die SED, je 10 Prozent an die Blockparteien (LDPD, CDU, DBD und NDPD). Die übrigen Prozent gingen an Mitglieder der Massenorganisationen (wie FDGB), die zumeist selber Mitglied der SED waren.
Das Ergebnis der 1. Volkskammerwahl
Die Abgeordneten der Nationalen Front erhielten 99,7 Prozent der Stimmen. Die Wahlbeteiligung lag bei 98 Prozent.
Diese Angaben wurden offiziell herausgegeben. Dass sie nicht stimmten und viele Angaben gefälscht waren, stellte sich nach dem Ende der DDR heraus. Die Wahl war wie alle folgenden eine Scheinwahl.
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