14. 6. - 1. 7. 1976
Neues Ehe- und Namensrecht
Zerrüttungsprinzip bei Scheidungen
Am 14. Juni 1976 verabschiedete der Bundestag das neue Eherecht. Bei einer Scheidung galt bisher das Schuldprinzip. Nun wurden Scheidungen nicht mehr mit der Schuld eines der Ehepartner begründet. Stattdessen galt das Zerrüttungsprinzip. Es wurde einfach das Scheitern der Ehe festgestellt. Da auch der Unterhaltsanspruch bisher an die Schuldfrage geknüpft war, wurde auch dieser neu geregelt.
Nun auch mit Doppelname
Am 1. Juli 1976 trat das neue Namensrecht in Kraft. Bis dahin mussten Ehepaare bei ihrer Heirat den Namen des Mannes als Familiennamen annehmen. Nun durfte auch der Name der Frau als Familienname gewählt werden oder aber ein Doppelname.