Neue Gesetze unter SPD-Regierung

Neue Gesetze unter SPD-Regierung

Für uns ist es selbstverständlich: Mit 18 ist man volljährig, Motorradfahrer müssen einen Helm tragen, bei einer Heirat kann auch der Name der Frau zum Familiennamen werden. Aber seit wann gibt es diese Bestimmungen eigentlich?

Viele neue Gesetze wurden zwischen 1969 und 1982 beschlossen, zum Beispiel diese:

Homosexualität blieb nun nach § 175 straffrei - ebenso Ehebruch

Seit dem 1. September 1969 bleiben Ehebruch und Homosexualität straffrei. Im gleichen Jahr werden uneheliche Kinder den ehelichen Kindern rechtlich gleichgestellt.
 

Volljährig mit 18 statt mit 21

Am 1. Januar 1975 wurde die Volljährigkeit auf 18 Jahre gesenkt. Vorher war man erst mit 21 Jahren volljährig!
 

Zerrüttungsprinzip bei der Scheidung - statt Schuld

Seit dem 14. Juni 1976 gilt bei Scheidungen nicht mehr das Schuldprinzip. Es wird also nicht mehr vor Gericht ermittelt, wer "schuld" ist am Scheitern der Ehe, sondern es wird lediglich ihr Scheitern festgestellt. Damit wird auch die Frage des Unterhalts neu geregelt.
 

Frauenrecht zur Berufstätigkeit

Erst seit 1977 gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabenteilung mehr in der Ehe. Die Frau sollte zuvor vor allem ihre "Pflichten in Ehe und Familie erfüllen." So musste sie ihren Ehemann um Erlaubnis fragen, wenn sie einer Berufstätigkeit nachgehen wollte! Das wurde nun geändert.
 

Neues Namensrecht

Seit Juli 1976 muss eine Frau bei der Hochzeit nicht mehr automatisch den Nachnamen des Mannes annehmen. Beide können sich auch für den Namen der Frau entscheiden oder aber einer von beiden nimmt einen Doppelnamen an.

Dass jeder seinen eigenen Namen behalten darf (aber man sich auf einen Namen für gemeinsame Kinder einigen muss), gilt erst seit 1991.
 

Nicht mehr ohne Helm: Helmpflicht

Im August 1980  wurde die Helmpflicht für Motorradfahrer eingeführt. Wer ohne Helm erwischt wird, muss von nun an ein Bußgeld zahlen.