Betreuungsgeld

Was ist Betreuungsgeld?

Beim Betreuungsgeld handelt es sich um eine so genannte Sozialleistung, die Familien ausgezahlt wurde. Die Familien bekamen also Geld vom Staat. Sie erhielten es dann, wenn sie ihre Kinder im zweiten oder dritten Lebensjahr nicht in eine Kindertagesstätte oder Kinderkrippe, also eine öffentliche Einrichtung, schickten. Manchmal hörst du auch die Bezeichnung “Kinderbetreuungsgeld”, weil es eben um die Betreuung von Kindern ging.

Wann wurde das Betreuungsgeld eingeführt?

Eingeführt wurde das Betreuungsgeld am am 1. August 2013. Es galt für Kinder, die ab dem 1. August 2012 geboren waren. Der Betrag lag bei 150 € pro Kind. Dieser konnte je nach Bundesland bei verschiedenen Stellen beantragt werden.

Welche Kritik gab es am Betreuungsgeld?

Das Betreuungsgeld war heftig umstritten. Politker*innen stritten, aber auch viele andere. Die einen fanden es gut, die anderen so gar nicht.

Woher kommt die Bezeichnung "Herdprämie"?

Familien bekommen Geld für Kinder zwischen 15 und 36 Monaten, die sie zu Hause betreuen. Meist waren das allerdings die Mütter. So kam hier auch die Bezeichnung "Herdprämie" auf. Man kritisierte, dass Frauen, wenn sie dieses Geld bekommen, dann zu Hause bleiben. So blieb die Frau zu Hause und der Mann ging arbeiten. Damit würde sich an den Rollen von Mann und Frau nichts ändern. So die Kritik. Auch die Höhe des Betrages war zu niedrig.

Kinder aus Familien, die weniger gut Deutsch sprachen, verpassten eine Gelegenheit, Deutsch zu lernen. Auch ein Punkt der Kritik. So lernen diese Kinder zu Hause nicht gut genug Deutsch, haben aber auch keine Möglichkeit, in der Kita zum Beispiel Deutsch zu lernen. Dadurch werden Sprachprobleme nicht beseitigt.

Die Befürworter sahen im Betreuungsgeld eine Form von Wertschätzung der anstrengenden Arbeit, Kinder zu erziehen. Sie waren der Meinung, dass ja jeder und jede am Ende die Wahl hätte, die Kinder zu Hause zu betreuen oder nicht.

Wie ging es mit dem Betreuungsgeld weiter?

So richtig einig konnte man sich jedenfalls nicht werden. Musste man am Ende auch nicht. Das Bundesverfassungsgericht kippte schon im Jahr 2015 - also zwei Jahre später - das Gesetz. Hierbei ging es weniger um die Kritik, sondern um die Tatsache, dass das Bundesverfassungsgericht meinte, nicht der Bund sollte über dieses Geld entscheiden, sondern die einzelnen Bundesländer.

Am Ende gab es in einigen Bundesländern wie in Bayern doch das Betreuungsgeld, das später wieder anders heißen sollte, nämlich "Landeserziehungsgeld" oder "Familiengeld". Die Voraussetzungen hierfür waren dem des Betreuungsgeldes ähnlich.