Radikalenerlass

18.02.1972

Was war der Radikalenerlass?

Nachdem sich seit Ende der 60er Jahre mehrere linke radikale Gruppen bis hin zu terroristischen Organisationen gegründet hatten, verabschiedete die sozialliberale Regierung unter Willy Brandt den Radikalenerlass. Der SPD setzte damit auch ein Signal gegen die Zusammenarbeit mit Kommunisten. Sie wollte zeigen, dass weder die neue Ostpolitik noch die Zulassung der Gründung der Deutschen Kommunistischen Partei DKP daran etwas änderte.

Mit dem Radikalenerlass erfolgte nun eine Überprüfung von Bewerbern für den Öffentlichen Dienst (ÖD), ob sie auch verfassungstreu waren. Sogenannte Verfassungsfeinde sollten so vom Öffentlichen Dienst ausgeschlossen werden können. Es handelte sich um eine "Gesinnungsprüfung" für Beamte und andere im ÖD Tätige. Sie sollten sich mit ihrem Verhalten zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen. Die Mitgliedschaft in der DKP oder einer anderen Organisation wie dem Sozialistischen Hochschulbund reichte oft schon für eine Ablehnung aus.
 

Berufsverbote für Lehrer

Wer neu in den Öffentlichen Dienst eintreten wollte und sich auf eine Stelle bewarb, also zum Beispiel als Lehrer, wurde ab 1972 mit dem Radikalenerlass überprüft. Dazu kamen Überprüfungen von schon bestehenden Dienstverhältnissen.

Es wurde dann eine Anfrage an das Bundesamt für Verfassungsschutz geschickt, ob gegen den Betreffenden etwas vorlag. Der Bewerber durfte z. B. nicht Mitglied in der 1968 gegründeten DKP sein, die als verfassungsfeindlich eingestuft wurde.

Wurden der betroffenen Person kommunistische Überzeugungen nachgewiesen, durfte sie nicht oder nicht mehr im Staatsdienst arbeiten. Das kam einem Berufsverbot gleich, denn Lehrer sind quasi immer im Öffentlichen Dienst tätig. Damals ging es außerdem Postbeamten oder Eisenbahnern wie Lokführern so, weil Post und Bahn damals noch staatliche Betriebe waren.
 

Überprüfungen durch den Radikalenerlass

1,4 Millionen Bewerber wurden bis 1976 überprüft. 1100 davon wurde der Eintritt in den oder das Verbleiben im öffentlichen Dienst verwehrt.

Insgesamt wurden 11.000 Verfahren eingeleitet, allein bei den Lehrern gab es 2200 Disziplinarverfahren und 136 Entlassungen.
 

Demonstrationen gegen den Radikalererlass

Gegen den Erlass und die daraus folgenden Berufsverbote wurde vehement demonstriert. Heftig diskutierten Befürworter und Gegner des Erlasses miteinander. Auch international war der Erlass umstritten.
 

Ende des Radikalenerlasses

1979 wurde der Radikalenerlass von der sozialliberalen Koalition aus SPD und FDP aufgekündigt. Seitdem regelten die einzelnen Länder die Frage selbst. Ab 1985 bis 1991 wurde die Regelanfrage auch in den Bundesländern nach und nach abgeschafft. Insgesamt waren 3,5 Millionen Menschen überprüft worden. Von diesen wurden 1250 nicht eingestellt und 260 entlassen. Die meisten waren Lehrer oder Hochschullehrer.