Prager Vertrag

11.12.1973

Die Bundesrepublik und die Tschechoslowakei schließen den Prager Vertrag

Der Prager Vertrag von 1973 ist der letzte der Ostverträge. Er wurde am 11. Dezember 1973 von der Bundesrepublik mit der Tschechoslowakei geschlossen.
 

Nichtigkeit des Münchner Abkommens

Nach schwierigen Verhandlungen erklärten beide Länder in diesem Abkommen, dass das Münchner Abkommen von 1938 "nichtig" sei, also keine Gültigkeit habe. Die Tschechoslowakei hatte damals das Sudetenland, in dem mehrheitlich Deutsche wohnten, an das Deutsche Reich abgeben müssen.
 

Was sagt der Prager Vertrag noch?

Beide Staaten vereinbarten außerdem gegenseitigen Gewaltverzicht, die Unverletzlichkeit der gemeinsamen Grenze und verzichteten auf alle Gebietsansprüche. Auch diplomatische Beziehungen wurden von nun an aufgenommen. Ausgeklammert wurde die Frage nach einer möglichen Entschädigung der nach dem Zweiten Weltkrieg vertriebenen Sudetendeutschen.
 

Wer unterzeichnete den Prager Vertrag?

Unterschrieben wurde der Prager Vertrag von Bundeskanzler Willy Brandt und Außenminister Walter Scheel für Deutschland, von Ministerpräsidenten Lubomír Štrougal und Außenminister Bohuslav Chňoupek für die Tschechoslowakei.

Zur Geschichte der Tschechoslowakei findest du viele Informationen auf Kinderweltreise - Tschechien.