Stammheim-Prozess

21. 5. 1975 - 28. 4. 1977

Prozess in Stuttgart-Stammheim

Der Prozess gegen die führenden Mitglieder der Rote Armee Fraktion fand in Stuttgart-Stammheim statt.

Auf der Anklagebank saßen Ulrike Meinhof, Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Jan-Carl-Raspe, die führenden Köpfe der sogenannten ersten Generation der RAF.
 

Stammheim: ein Hochsicherheitstrakt

Aus Sicherheitsgründen hatte man an das Stuttgarter Gefängnis ein weiteres Gebäude angebaut. Dieses war besonders stark gesichert: ein Hochsicherheitstrakt.

So waren z. B. Drahtseile über das Gelände gespannt, um Befreiungsaktionen zu verhindern. Der Bau kostete 12 Millionen D-Mark. Die Gefangenen hatten ihre Zellen im 7. Stock. Auch der Prozess selber fand hier statt.
 

Anklage im Stammheim-Prozess

Der Stammheim-Prozess wurde zu einem der längsten der Nachkriegszeit. Er dauerte bis zum April 1977, also fast zwei Jahre.

Es dauerte allein drei Monate, bis die 354 Seiten lange Anklageschrift verlesen wurde. Den vier Terroristen wurden vierfacher Mord, 54-facher Mordversuch, Sprengstoffanschläge und die Bildung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen.
 

Verteidiger, Unterbrechungen, Befangenheit

Im Laufe des Prozesses kam es zu zahlreichen Unterbrechungen. Die Angeklagten selber gingen in Hungerstreik oder verweigerten die Teilnahme am Prozess.

Die Strafprozessordnung wurde mehrfach geändert, sodass die Zahl der Verteidiger begrenzt wurde auf drei und die Verhandlung auch ohne die Angeklagten stattfinden konnte.

Der Ton zwischen Verteidigern und Richter war rau. Mehrere Befangenheitsanträge wurden gestellt, d. h. der Richter wurde abgelehnt - schließlich wurde der Richter Theodor Prinzing tatsächlich abgelöst.
 

Verurteilung

Am 9. Mai 1976 wurde Ulrike Meinhof tot in ihrer Zelle aufgefunden. Sie hatte sich erhängt.

Die anderen drei Angeklagten wurden zu lebenslanger Freiheitsstrafe wegen gemeinschaftlicher Begehung von sechs Bombenanschlägen in Tateinheit mit 34 Mordversuchen und vier Morden verurteilt. Sie starben im Oktober 1977 in der Todesnacht von Stammheim.
 

Abhöraffäre

1977 kam heraus, dass die Gefangenen in den Jahren 1975 und 1976 abgehört worden waren. Der Verfassungsschutz hatte Wanzen in den Zellen eingebaut, um die Gespräche zwischen den Häftlingen und ihren Anwälten zu belauschen. Das entsprach nicht der Verfassung, war also verfassungswidrig.