Neues Ehe- und Namensrecht

14. 6. - 1. 7. 1976

Zerrüttungsprinzip statt Schuldprinzip

Am 14. Juni 1976 verabschiedete der Bundestag das neue Eherecht. Bei einer Scheidung galt bisher das Schuldprinzip.

Nun wurden Scheidungen nicht mehr mit der Schuld eines der Ehepartner begründet. Stattdessen galt das Zerrüttungsprinzip. Es wurde einfach das Scheitern der Ehe festgestellt. Da auch der Unterhaltsanspruch bisher an die Schuldfrage geknüpft war, wurde auch dieser neu geregelt.

Jahrelang hatte man hitzig über diese Reform diskutiert. Die sogenannte Hausfrauenehe galt nun nicht mehr als Leitmodell. An ihre Stelle trat die partnerschaftliche Ehe.
 

Neues Namensrecht bei Eheschließung

Am 1. Juli 1976 trat das neue Namensrecht in Kraft. Bis dahin mussten Ehepaare bei ihrer Heirat den Namen des Mannes als Ehenamen annehmen. Nun durfte auch der Name der Frau als Ehename gewählt werden.

Ein Doppelname war seit 1958 für Frauen möglich, wobei ihr Geburtsname immer an den Namen des Mannes angehängt wurde. Ab 1976 konnte auch der Mann einen Doppelnamen annehmen. Allerdings konnte nur eine/r der Eheleute den Doppelnamen führen. Meistens nahm die Frau den Doppelnamen an. Der Geburtsname konnte vorangestellt oder angefügt werden und wurde immer mit Bindestrich geführt.

Außerdem galt: Wenn sich die Eheleute nicht auf einen Namen einigen können, wird der Geburtsname des Mannes zum Ehenamen. Männer und Frauen wurden also weiter ungleich behandelt. Übrigens nahmen auch nach der Gesetzesänderung 1976 zunächst noch 98 Prozent der Eheleute den Namen des Mannes als Ehenamne an.
 

Was änderte sich 1991 und 2024 im Namensrecht?

Ab 1991 musste kein Ehename mehr festgelegt werden: Mann und Frau durften nun beide ihren Nachnamen behalten. Wurde ein Kind geboren, mussten sich beide jedoch einigen, welchen Familiennamen das Kind tragen soll. Nur für kurze Zeit, bis 1993, war es möglich, dass das Kind einen Doppelnamen aus dem Nachnamen des Vaters und der Mutter erhalten konnte.

2016 wurde übrigens bei 75 Prozent der Eheschließungen der Name des Mannes als Ehename gewählt. 12 Prozent behielten jeweils ihren eigenen Namen. 8 Prozent entschieden sich für einen Doppelnamen. Und nur 6 Prozent der Paare entschieden sich für den Namen der Frau.

2024 wurde beschlossen, dass Ehepaare nun auch gemeinsam einen Doppelnamen führen dürfen. Außerdem können auch Kinder den Doppelnamen tragen, selbst dann, wenn die Eltern keinen haben. Doppelnamen können außerdem auch ohne Bindestrich gewählt werden. Das Gesetz wird ab Mai 2025 gelten.
 


Blick zurück

Bis zu dem neuen Namensrecht musste immer die Frau ihren Nachnamen aufgeben und den ihres Ehemannes annehmen.


Blick voraus

Ab 1991 musste kein Ehename mehr festgelegt werden: Mann und Frau durften ihren Nachnamen behalten. Wurde ein Kind geboren, müssen sich beide einigen, welchen Familiennamen das Kind tragen sollte. 2024 wurde das Namensrecht erneut reformiert (siehe oben).