Volkszählung in der Bundesrepublik

25.05.1987

Volkszählung 1987

Eine Volkszählung dient den staatlichen Behörden dazu, aktuelle Statistiken der Bevölkerung zu erstellen. Dabei geht es nicht nur darum, die Zahl der Bevölkerung zu ermitteln, sondern es werden meist eine Reihe von persönlichen Daten erhoben. Die Bürger sind zur Auskunft verpflichtet.

1987 fand eine solche Volkszählung in der Bundesrepublik Deutschland statt. Man wollte mit den Daten auch die Infrastruktur anpassen.
 

Volkszählungsurteil

Schon 1981 hatte es eine Volkszählung geben sollen. Diese war vom Bundesverfassungsgericht im Volkszählungsurteil untersagt worden, weil der Datenschutz nicht gewährleistet war: Die Fragen ließen Rückschlüsse auf die Identität der Befragten zu.

Nun war der Fragebogen überarbeitet worden, sodass kein Rückschluss auf die Person mehr möglich sein sollte. Der 25. Mai 1987 war der Stichtag der ersten landesweiten Volkszählung seit 1970.
 

Boykott der Volkszählung

Zahlreiche Gegner der Volkszählung riefen zum Boykott auf. Die Kritik richtete sich nicht nur gegen den ihrer Meinung nach immer noch unzureichenden Datenschutz, sondern auch dagegen, dass mit der Erhebung die Meldedaten korrigiert werden sollten.

Wer jemanden erfasste, der bisher nicht gemeldet war, sollte dafür Geld erhalten. Das klang vielen nach einem Überwachungsstaat. Eine Vielzahl von Bürgerinitiativen gegen die Volkszählung wurde gegründet.

Viele Fragebögen wurden nicht ausgefüllt, wofür ein Bußgeld drohte. Dennoch war der Rücklauf der Bögen groß genug, um ausgewertet zu werden.