Volkskongress und Volksrat

Die Volkskongressbewegung

Am 26. November 1947 gründete die SED die Volkskongressbewegung. Ihr Ziel war eine gesamtdeutsche Regierung. Sie wollte in ganz Deutschland, also auch in den Westzonen, Menschen dafür gewinnen. Das gelang aber nur in geringem Maße.

So kamen zum "Ersten Deutschen Volkskongress für Einheit und gerechten Frieden" am 6. Dezember 1947 überwiegend "Delegierte" aus der Sowjetischen Besatzungszone zusammen. Sie waren von der SED ausgesucht worden.
 

Rückblick: Landtagswahlen in der SBZ im Oktober 1947

Am 20. Oktober 1947 waren Landtagswahlen durchgeführt worden. Dies war und blieb die einzige Wahl, die zumindest dem Anschein nach nach demokratischen Grundsätzen abgehalten wurde. Tatsächlich erhielt die SED wesentlich mehr Unterstützung als die anderen Parteien.

Die Wahl ergab im Durchschnitt der fünf Länder (Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg, Brandenburg) 47,5 Prozent für die SED, 24,6 Prozent für die LDP, 24,5 für die CDU und 2,9 Prozent für den VdgB (siehe: Parteien).
 

Zusammensetzung des Deutschen Volkskongresses

Der Volkskongress sollte nun aber nicht nach dem Wahlergebnis der Landtagswahlen zusammengesetzt sein. Außerdem erhielten die Massenorganisationen einen großen Anteil an Sitzen im Volkskongress - die aber wiederum meist SED-Mitglieder waren.

Die CDU weigerte sich deshalb, am Volkskongress teilzunehmen. Daraufhin wurden ihre Vorsitzenden Jakob Kaiser und Ernst Lemmer durch die SMAD abgesetzt. Die LDP stimmte dem Volkskongress nur unter großem Druck zu.

Die Zusammensetzung war schließlich wie folgt: SED (aus dem Osten) bzw. KPD (aus dem Westen): 849 Sitze, Massenorganisationen 440 Sitze, LDP 253 Sitze, CDU 219 Sitze, SPD (aus dem Westen) 91 Sitze, Parteilose 373 Sitze.

Man beschloss die Ablehnung eines westdeutschen Teilstaates, wie es die Westalliierten anstrebten. Diskutiert wurde auch ein Friedensvertrag und wie eine gesamtdeutsche Regierung aussehen könnte. Der Kongress schloss sich insgesamt den Positionen der SMAD an.
 

Zweiter Deutscher Volkskongress

Am 17. und 18. März 1948 fand der Zweite Deutsche Volkskongress statt. Von 1898 Delegierten kamen 512 aus den Westzonen. Man beschloss die Ablehnung des Marshallplans, die Anerkennung der Oder-Neiße-Linie und ein Volksbegehren zur deutschen Einheit.

Außerdem wurde der Erste Deutsche Volksrat gewählt. Er umfasste 400 Delegierte (davon 100 aus dem Westen). Wie im Volkskongress war die SED auch im Volksrat mehrheitlich vertreten.

Der Volksrat war wie eine Volksvertretung organisiert (jedoch nicht durch Wahlen zustande gekommen!). Es wurde ein Präsidium gewählt, deren Vorsitzender Wilhelm Pieck wurde, der spätere Präsident der DDR.

Es wurden außerdem Ausschüsse gebildet, darunter ein Ausschuss, der eine Verfassung für eine Deutsche Demokratische Republik ausarbeiten sollte. Der Entwurf dieser Verfassung wurde dann an den Dritten Deutschen Volkskongress übergeben.
 

Dritter Deutscher Volkskongress

Mitte Mai fand in der SBZ eine "Abstimmung" statt, bei der die Bevölkerung ihre Zustimmung oder Ablehnung zum Volkskongress äußern konnte. Offiziell betrug die Zustimmung 66 Prozent, wobei auch nicht ausgefüllte Stimmzettel mit "Ja" gewertet wurden.

Der Dritte Deutsche Volkskongress tagte dann am 29. und 30. Mai 1949 mit 1400 Delegierten aus dem Osten und 610 aus dem Westen. Dort war schon am 23. Mai die Bundesrepublik gegründet worden. Der Volkskongress nahm den Verfassungsentwurf des Volksrats an.

Der Dritte Volkskongress wählte nun wiederum einen Zweiten Deutschen Volksrat. Dieser trat dann am 7. Oktober 1949 zusammen, erklärte sich zur provisorischen Volkskammer und beauftragte Otto Grotewohl mit der Bildung einer Regierung. Damit war die Staatsgründung der DDR vollzogen.