Konkordat

Reichskonkordat einfach erklärt

Was ist ein Konkordat und was war das Reichskonkordat?

Das Reichskonkordat war ein Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Deutschen Reich. Der Heilige Stuhl ist die Leitung der katholischen Kirche mit dem Papst an der Spitze. Umgangssprachlich spricht man oft vom „Vatikan“.

Der Vertrag wurde am 20. Juli 1933 in Rom unterzeichnet. Für das Deutsche Reich unterschrieb Vizekanzler Franz von Papen. Für den Heiligen Stuhl unterschrieb Kardinalstaatssekretär Eugenio Pacelli. Er wurde 1939 Papst und nannte sich dann Pius XII. Papst zur Zeit des Vertragsabschlusses war Pius XI.

Was regelte das Reichskonkordat?

Mit dem Reichskonkordat sollten die Beziehungen zwischen dem deutschen Staat und der katholischen Kirche geregelt werden. Das Deutsche Reich versprach der katholischen Kirche bestimmte Rechte. Dazu gehörten die freie Ausübung des katholischen Glaubens, der Schutz kirchlicher Einrichtungen und Rechte für katholische Schulen und Organisationen.

Der Heilige Stuhl wollte damit die katholische Kirche in Deutschland schützen. Viele Katholikinnen und Katholiken hofften, dass ihre Kirche durch den Vertrag vor Angriffen des NS-Staates bewahrt würde.

Warum war das Reichskonkordat für Hitler wichtig?

Für Adolf Hitler und die Nationalsozialisten waren das Reichskonkordat politisch sehr nützlich. Es war einer der ersten wichtigen außenpolitischen Verträge des NS-Regimes. Dadurch konnte Hitler im Ausland den Eindruck erwecken, seine Regierung sei ein anerkannter und verlässlicher Vertragspartner.

Das war besonders wichtig, weil der Papst für viele katholische Menschen eine wichtige religiöse Autorität war. Wenn der Heilige Stuhl einen Vertrag mit dem Deutschen Reich abschloss, konnte das so wirken, als werde das neue Regime international akzeptiert.

Hielten sich die Nationalsozialisten an den Vertrag?

Die Nationalsozialisten hielten sich nur teilweise an das Reichskonkordat. Schon bald kam es zu Konflikten. Katholische Verbände wurden eingeschränkt, kirchliche Arbeit wurde überwacht, Geistliche wurden verfolgt oder verhaftet. Einige kamen auch in Konzentrationslager.

Das zeigt: Der Vertrag konnte die katholische Kirche nicht zuverlässig vor dem NS-Staat schützen.

Gilt das Reichskonkordat heute noch?

Das Reichskonkordat gilt bis heute fort. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs war aber umstritten, ob ein Vertrag aus der Zeit des Nationalsozialismus weiterhin gelten könne.

1957 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass das Reichskonkordat gültig zustande gekommen sei und weiter wirke. Zugleich stellte das Gericht fest, dass die Bundesländer im Schulwesen eigene Zuständigkeiten haben. Deshalb können einzelne Regelungen, besonders zum Religionsunterricht und zu Schulen, nicht einfach gegen die Länder durchgesetzt werden

Wirkung des Vertrages

Wie stark das Reichskonkordat Hitlers Ansehen tatsächlich verbesserte, ist unter Historikerinnen und Historikern umstritten. Klar ist aber: Die Nationalsozialisten nutzten den Vertrag für ihre Außendarstellung.

Warum ist das Reichskonkordat umstritten?

Das Reichskonkordat ist bis heute umstritten. Kritikerinnen und Kritiker sagen, der Vertrag habe dem NS-Regime geholfen, international an Ansehen zu gewinnen. Andere betonen, der Heilige Stuhl habe versucht, die katholische Kirche und katholische Gläubige in Deutschland zu schützen.

Auch die Rolle der katholischen Kirche während des Nationalsozialismus wird bis heute diskutiert. Dabei muss man genau unterscheiden: zwischen dem Papst und dem Vatikan, den deutschen Bischöfen, einzelnen Geistlichen und den vielen katholischen Gläubigen. Manche passten sich an, manche schwiegen, manche halfen Verfolgten oder leisteten Widerstand.


Blick voraus

Nach dem Ende der Nazi-Diktatur wurde die Gültigkeit des Konkordats bezweifelt. Der Streit entzündete sich meist an der Frage des Religionsunterrichts. Doch 1957 erklärte das Bundesverfassungsgericht den Vertrag für gültig. Da die Bildungsverantwortlichkeiten allerdings Ländersache sind, können diese auch Bestimmungen erlassen, die der Praxis des Konkordats widersprechen. Damit umgeht man bis heute eine echte Auseinandersetzung mit diesem Vertrag, den keine der Seiten - weder Staat noch Kirche - wünschen.