27.4.1972
Misstrauensvotum gegen Brandt
- Willy Brandt im Bundestag, 1971.
Willy Brandts neue Ostpolitik war im Bundestag nicht unumstritten. Die Opposition von CDU/CSU war gegen eine Annäherung an die osteuropäischen Staaten und wehrte sich insbesondere gegen die Anerkennung der Oder-Neiße-Linie.
Manch anderer Parlamentarier wechselte von der FDP oder sogar von der SPD zur CDU. So schien die CDU/CSU plötzlich über eine Mehrheit von zwei Stimmen im Bundestag zu verfügen. Einem Konstruktiven Misstrauensvotum gegen Brandt schien damit, mit 249 Stimmen, ein Erfolg sicher zu sein.
Das Misstrauen aussprechen
Mit einem solchen Misstrauensvotum spricht der Bundestag dem Kanzler sein Misstrauen aus, d. h. er wird bei genügend Stimmen seines Amtes enthoben. Bei einem "konstruktiven Misstrauensvotum" wird außerdem direkt ein neuer Kandidat gewählt. In diesem Fall, dem ersten seiner Art in der Bundesrepublik, trat gegen Willy Brandt Rainer Barzel (CDU) an.
Das Misstrauensvotum scheitert
Am 27. April 1972 wurde abgestimmt. Brandts Gegenkandidat Rainer Barzel erhielt überraschend nur 247 Stimmen statt der erforderlichen 249, die die absolute Mehrheit ausgemacht hätten. Zwei Abgeordnete der CDU/CSU hatten also nicht für Barzel gestimmt. Nach dem Ende der DDR kam heraus, dass die Stasi ihre Hände im Spiel gehabt hatte: Sie hatte Abgeordnete bestochen (mit Geld), sich zu enthalten.
An der Situation, dass nämlich keine Fraktion eine Mehrheit besaß und Abstimmungen damit schwierig waren, hatte sich nichts geändert. So stellte Brandt schließlich die vertrauensfrage-von-willy-brandt/ _blank external-link-new-window "Öffnet externen Link in neuem Fenster">Vertrauensfrage.